Grundschule Marktl
Schulstraße 14
84533 Marktl

Tel.: 08678 315
Fax: 08678 74162
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Aktuell: Die Schulleitung informiert
„Einschulungskorridor für Schulanfänger“

„… Neu ist vor allem, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (…). Insoweit ergeben sich keine Änderungen.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten hinsichtlich Einschulung ihrer Kinder und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2018/19 bis spätestens 3. Mai schriftlich mitteilen.

Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Geben die Eltern bis 3. Mai keine Erklärung ab, wird
ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.“

… „für diese Kinder gilt, dass sie im aktuellen Kalenderjahr 2019 das normale Prozedere der Einschulung inkl. der SED (Schuleingangsuntersuchung) durchlaufen müssen…“


Aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.2.19









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