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Aktuell: Die Schulleitung informiert
„Einschulungskorridor für Schulanfänger“
„… Neu ist vor allem, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (…). Insoweit ergeben sich keine Änderungen. … „für diese Kinder gilt, dass sie im aktuellen Kalenderjahr 2019 das normale Prozedere der Einschulung inkl. der SED (Schuleingangsuntersuchung) durchlaufen müssen…“ Aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.2.19
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